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Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vereinfachte Darstellung nach §19 UStG (Stand 2025/2026), ohne Gewähr. Sonderfälle (z. B. unterjährige Gründung, Wechsel der Regelung, EU-weite Kleinunternehmerregelung) sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an Finanzamt oder Steuerberatung.
Shop starten, Regelung nutzen
Viele kleine Shops starten als Kleinunternehmer. Wenn du deinen Shop aufbaust, richte den Steuerstatus von Anfang an sauber ein.
Shopify kostenlos testenWie die Grenzen funktionieren
Seit dem 1. Januar 2025 giltst du als Kleinunternehmer, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
- Dein Umsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 €.
- Dein Umsatz im laufenden Jahr übersteigt 100.000 € nicht.
Wichtig: Die 100.000-€-Grenze ist eine harte Obergrenze. Wird sie unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab diesem Umsatz – der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist bereits regulär zu versteuern.
Bei einer Gründung im laufenden Jahr gibt es kein Vorjahr. Dann kommt es darauf an, dass dein voraussichtlicher Umsatz die Grenze von 25.000 € nicht überschreitet.
Was die Regelung praktisch bedeutet
- Du weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Du kannst im Gegenzug keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.
- Deine Preise wirken für Privatkunden oft günstiger, weil keine USt aufgeschlagen wird.
- Der Buchhaltungsaufwand ist geringer.